Exportbedingungen
Jede Bestellung des Kunden in Alfa Lavals Webshop oder andere Websites mit Kaufmöglichkeiten, die von oder im Auftrag von Alfa Laval betrieben werden ist für Alfa Laval erst nach vorheriger Bestätigung durch Alfa Laval bindend, und der Versand der Bestellung unterliegt stets dieser Bestätigung. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen ist Alfa Laval jederzeit berechtigt, die Bestellung einseitig auszusetzen oder zu stornieren, ohne für Schäden oder Verluste aus oder in Verbindung mit einer solchen Aussetzung oder Stornierung haftbar zu sein, falls und soweit die Erfüllung der Bestellung nach alleinigem Ermessen von Alfa Laval durch Exportgesetze, Handels- oder Ausfuhrbeschränkungen, Handelssanktionen, Embargos, Verbote oder andere von der EU, den Vereinten Nationen, den USA oder anderen ausländischen Regierungen auferlegte Vorschriften (zusammen „ Exportkontrollgesetze “) oder durch daraus resultierende Hindernisse wie Zahlungs-, Reise- oder Transportbeschränkungen, unabhängig davon, ob diese zum Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung durch Alfa Laval vorhersehbar waren oder nicht, behindert oder unangemessen erschwert wird.
Zur Vermeidung von Missverständnissen sei darauf hingewiesen, dass Alfa Laval stets berechtigt ist, die Bestellung auszusetzen oder zu stornieren, wenn Exportkontrollgesetze, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch Alfa Laval nicht anwendbar waren, von den zuständigen Behörden widerrufen (z. B. durch Snapbacks) oder auf andere Weise angepasst werden, sofern und soweit die Erfüllung der Bestellung behindert oder unangemessen erschwert wird.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Exportkontrollgesetze zu verletzen, indem er Produkte, Software, Daten oder technische/kommerzielle Informationen, die von Alfa Laval direkt oder indirekt über verbundene Unternehmen, Dritte oder auf andere Weise bereitgestellt werden, nutzt, exportiert, reexportiert, überträgt oder bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich, jegliche Geschäfte, Transaktionen oder sonstige Aktivitäten mit Personen oder Unternehmen, die von Exportkontrollgesetzen betroffen sind, oder Unternehmen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle solcher Personen befinden, zu unterlassen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, Dritte nicht bei der Umgehung von Geschäften, Transaktionen oder Aktivitäten zu unterstützen, die vorsätzlich oder fahrlässig gegen Exportkontrollgesetze verstoßen könnten.